Unterkunftsordnung

Angaben des Dienstleisters

Betreiber der Pension Daniela und Pension Arnika ist die Gesellschaft Profi Pohoda s.r.o, Kraslická 629, 351 37 Luby, Id.-Nr.: 279 81 126, Umsatzsteuer-Nummer: CZ27981126, die Gesellschaft ist in dem vom Bezirksgericht in Plzeň geführten Handelsregister im Teil C, Einlage 19932 eingetragen, die Gewerbeberechtigung wurde vom Stadtamt Cheb, Gemeindegewerbeamt unter dem Aktenzeichen 0033/2012/CH erteilt.

Betriebstätte: Pension Daniela – Boží Dar 161
Pension Arnika –Boží Dar 125

1. Bedingungen des Abschlusses des Unterkunftsvertrages

1.1 Die Unterkunft der Gäste in der Pension Daniela und Pension Arnika erfolgt aufgrund des gemäß der Bestimmung § 2326 und weiteren des Gesetzes Nr. 89/2012 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch geschlossenen Unterkunftsvertrages, aufgrund dieser Bestimmung wird in der Pension Daniela und Pension Arnika (nachstehend nur „Unterkunftsgeber" genannt) dem Unterkunftsnehmer vorübergehend Unterkunft auf die vereinbarte Zeit gewährt und den Unterkunftsnehmer (nachstehend nur „Gast" genannt) verpflichtet sich dem Unterkunftsgeber innerhalb der durch die Unterkunftsordnung (nachstehend nur „Vertrag" genannt) festgesetzten Frist für die Unterkunft und die mit der Unterkunft verbundenen Dienstleistungen zu bezahlen.

1.2 Der Unterkunftsvertrag bedarf der Schriftform. Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn zumindest eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder das ausgefüllte Reservierungsformular (näheres dazu unter Ziffer 2) eingehen.

1.3 Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die nicht ausdrücklich durch den Unterkunftsvertrag geregelt werden, richten sich nach dieser Unterkunftsordnung und der Preisliste des Unterkunftsgebers. Sind in dem Unterkunftsvertrag und in der Unterkunftsordnung und/oder der Preisliste des Unterkunftsgebers abweichende Regelungen enthalten, wird der Unterkunftsvertrag angewandt.

1.4 Kommt der Unterkunftsnehmer seinen aus dem Unterkunftsvertrag und aus der diesem beigefügten Unterkunftsordnung und/oder der Preisliste des Unterkunftsgebers resultierenden Pflichten nicht nach oder verstößt auf eine andere Art und Weis grob gegen gute Sitten im Hotel, ist der Unterkunftsgeber berechtigt den Unterkunftsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, und zwar auch fristlos, sofern der Unterkunftsnehmer auf seinen Verstoß seitens des Hotels gemäß § 2331 des Bürgerlichen Gesetzbuches hingewiesen wurde.

2. Vertragsabschluss, Reservierungen

2.1 Der Unterkunftsnehmer hat seine Buchung bei dem Unterkunftsgeber schriftlich zu tätigen bzw. die Reservierung durchzuführen und hat diese anschließend schriftlich (entweder online via Reservierungsformular: www.penziondaniela.eu oder per E-Mail: daniela@penziondaniela.eu) zu bestätigen. Als schriftliche Reservierung bzw. als Bestätigung einer telefonischen Buchung im Sinne des vorstehenden Satzes gilt auch eine online via Reservierungsformular, per E-Mail oder via Post unter der im Kopf dieser Unterkunftsordnung aufgeführten Anschrift der Betriebstätte vorgenommene Buchung.

2.2 Nach Erhalt der Bestellung des Gasten in Schriftform oder einer schriftlichen Bestätigung der Reservierung hat der Unterkunftsgeber dem Gast eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% des voraussichtlichen Endpreises für die Unterkunft (sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde) auszustellen, die er dem Gast an die vom Gast in der Bestellung nach Ziffer 2.1 dieses Artikels angegebene Adresse zu versenden hat. Der Unterkunftsnehmer hat die Rechnung fristgerecht und unter den in der Abschlagsrechnung enthaltenen Konditionen zu bezahlen. Bei Aufenthalten, die sieben oder  weniger als sieben Kalendertage vor dem gewünschten Anreisetag reserviert werden, kann von der Abschlagsrechnung abgesehen werden. In diesem Falle erfolgt die Bezahlung des Preises für die Unterkunft in voller Höhe per Vorkasse beim Einchecken.

2.3 Der Unterkunftsvertrag wird zum Zeitpunkt der Zustellung der schriftlichen Bestellung oder der schriftlichen Bestätigung der Reservierung dem Unterkunftsgeber oder der Ausfüllung der Registerkarte des Gastes geschlossen – siehe Ziffer 1.2. und 2.1.

3. Storno der Reservierung, Vertragsrücktritt vor dem Einchecken, nicht wahrgenommene Buchungen

3.1 Wird vom Gast die Abschlagsrechnung nach Absatz 2.2 nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt, wird die Reservierung nach fruchtlosem Ablauf der Fälligkeit der Abschlagsrechnung storniert.

3.2 Das neue Bürgerliche Gesetzbuch regelt in der Bestimmung § 1837 lit. j) unter anderem auch die Unmöglichkeit des Gasts vom Vertrag über die Unterkunft zurückzutreten. Zitation des Gesetzes: Der Verbraucher kann vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn es sich um einen Vertrag über die Unterkunft handelt, sofern der Unternehmer diese Leistungen in einem festgelegten Termin erbringt, handelt. Unter Berücksichtigung des Gesetzeswortlauts /siehe oben/ behält sich der Unterkunftsgeber im Falle einer Stornierung seitens des Gastes das Recht auf eine Leistung in Gesamthöhe von 100% der bestellten Dienstleistungen vor. Die vorstehend aufgeführten Konditionen gelten auch in dem Falle, dass vom Gast z.B. ein Vierbettappartement gebucht und für Personen reserviert wurde, wobei jedoch nur 2 Personen einchecken, d.h. dass der Gast eigenwillig die Anzahl der untergebrachten Personen ändert und dadurch ein größeres Zimmer blockiert, ohne zu versuchen die Situation zu lösen und das Zimmer vorab gegen ein kleines Zimmer zu tauschen. Wird beim Einchecken des Gastes die im Unterkunftsvertrag vereinbarte Anzahl der Personen nicht eingehalten, hat der Gast, unabhängig davon wie viele Personen tatsächlich eingecheckt sind, 100% des Preises der von ihm gebuchten Dienstleistungen zu bezahlen. Eventuelle Änderungen nach Zimmerbuchung können spätestens 30 Tage vor dem Einchecken beantragt werden.

3.3 Check der Gast nicht in der Unterkunft ein (näheres zu Check-In siehe Absatz Nr. 4), ist der Unterkunftsgeber berechtigt vom Unterkunftsvertrag zurücktreten und dem Gast zugleich 100 % des Preises der bestellten Dienstleistungen zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Unterkunftsgeber über die verspätete Ankunft in Voraus, jedoch nicht später als einen Tag vor dem geplanten Check-In, telefonisch oder schriftlich in Kenntnis setzt. Für die Form der Kenntnissetzung gelten die im Artikel 2 Absatz 2.1 dieser Unterkunftsordnung enthaltenen Bedingungen.

3.4 Die Kosten gebuchter, jedoch nicht in Anspruch genommener Dienstleistungen, können nicht zurückerstattet werden, Änderungen gebuchter Dienstleistungen (z.B. Unterkunft, Verpflegung, Anwendungen) sind während des Aufenthaltes des Gastes nicht möglich.

3.5 Kann der Unterkunftsgeber durch eigenes Verschulden (z.B. Überfüllung, vorübergehende Betriebsprobleme o.ä.) die in der bestätigten Unterkunftsbuchung aufgeführten Dienstleistungen nicht erbringen, hat er umgehend eine Ersatzunterbringung des Gastes zu gewährleisten.

Der Unterkunftsgeber ist verpflichtet:
• die in der bestätigten Buchung aufgeführten Dienstleistungen zum bestätigten Preis auf die darin angegebene Zeit – oder bis zu Beseitigung von Mängeln – in einem anderen Hotel gleichwertiger oder höherer Kategorie – zu gewährleisten/anzubieten. Alle Mehrkosten im Zusammenhang mit der Beistellung einer Ersatzunterkunft trägt der Unterkunftsgeber.
• dem Gast im Rahmen des Umzugs einen kostenlosen Transfer zur Ersatzunterkunft und seinen eventuellen Rücktransfer zu gewährleisten. Kommt der Unterkunftsgeber diesen Verpflichtungen vollständig nach, bzw. wird vom Gast die angebotene Möglichkeit der Ersatzunterbringung akzeptiert, ist der Gast nicht mehr berechtigt nachträglich Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3.6. Mit der Bezahlung der Abschlagsrechnung stimmt der Gast dieser Unterkunftsordnung zu.

4. Ankunft im Hotel

4.1 Der Unterkunftsnehmer hat seine Ankunft im Restaurant (an der Theke) dem beauftragten Mitarbeiter der Pension Daniela (gilt sowohl für Gäste der Pension Daniela, als auch für die Gäste der Pension Arnika) bekannt zu geben.

4.2 Dem beauftragten Mitarbeiter hat der Gast seinen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen um dem beauftragten Mitarbeiter die Überprüfung der Identität des Gastes zu ermöglichen. Die Richtigkeit seiner persönlichen Daten und die Aufenthaltsdauer hat der Gast in der Registerkarte mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Werden vom Gast keine gültigen Ausweisdokumente vorgelegt, ist der Unterkunftgeber berechtigt den Gast nicht unterzubringen.

4.3 Wurde keine abweichende Regelung getroffen, sind Ankunft und Einchecken (Check-in) von 14:00 bis 19:00 Uhr möglich.

4.4 Beim Einchecken hat der Gast den Restbetrag des Unterkunftspreises, d.h. den vereinbarten Unterkunftspreis nach Abzug der bereits entrichteten Abschlagszahlung gemäß Artikel 2 Absatz 2.2 der Unterkunftsordnung zu entrichten. Nach der Entrichtung des Restbetrages des Unterkunftspreises entsprechend dem Unterkunftsvertrag hat der Unterkunftsgeber dem Gast einen Steuerbeleg als Nachweis über die Bezahlung des gesamten Aufenthaltes auszustellen, erst danach hat der Unterkunftsgeber den Gast unterzubringen. Zahlungen sind nur in bar in CZK oder EUR möglich. Zahlungen per Kreditkarte und sonstige Zahlungsmodalitäten sind nicht möglich. Wird vom Gast der Restbetrag nicht bezahlt, behält sich der Unterkunftsgeber das Recht vor den Gast nicht unterzubringen.

4.5 Die Anzahl der Personen im Zimmer entspricht der gebuchten Anzahl der Personen. Der Unterkunftsnehmer hat beim Einchecken die genaue Anzahl der Personen bekannt zu geben und hat die Ausweispapiere aller Personen vorzulegen.

4.6 Die Unterkunftsdauer ist spätestens beim Einchecken des Gastes zu vereinbaren und ist in der Registerkarte einzutragen. Die Unterkunftsdauer kann lediglich mit Zustimmung des Unterkunftsgebers verlängert werden und ist mit einem entsprechenden Eintrag in der Registerkarte zu bestätigen.

4.7 Der Unterkunftsnehmer erteilt dem Unterkunftsgeber hiermit seine Zustimmung zur Verarbeitung und Erfassung seiner personenbezogenen Daten im Umfang der ihm gewährten Daten zum Zwecke der Unterkunftsgewährung und der Gasterfassung im Sinne des Gesetzes Nr. 565/1990 GB., über die örtlichen Gebühren und des Gesetzes N. 326/1999 GBl., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und die Änderung von einigen weiteren Gesetzen. Näheres zu den Pflichten des Gastes und des Unterkunftsgebers betreffend die Führung des Gästebuchs ist den einschlägigen Rechtsvorschriften zu entnehmen.

4.8 Gäste, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nur in Begleitung eines Erwachsenen zu unterbringen.

4.9 Steht die untergebrachte Person unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln, ist der Unterkunftsgeber, sofern dadurch die Einhaltung der Unterkunftsordnung gefährdet werden könnte, berechtigt ihn am Betreten der Pension zu hindern.

4.10 Der Check-out (Verlassen des Zimmers am Abreisetag) ist stets bis 11 Uhr. Wird das Zimmer vom Gast nicht bis 11:30 Uhr geräumt, wird ihm, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, zusätzlich eine weitere Nacht in Rechnung gestellt.

4.11 Wurde dieses Zimmer bereits zuvor vor der Pension gebucht, und wird das Zimmer vom Gast trotzt Aufforderung nicht geräumt bzw. ist der Gast nicht im Hotel anwesend, behält sich die Pension das Recht vor, im Beisein einer zweiköpfigen Kommission die Sachen des Gastes aufzulisten und diese an einem sicheren Ort zu deponieren um dem Gast, von dem dieses Zimmer gebucht wurde, die Nutzung des Zimmers zu ermöglichen. Wird vom Gast während seines Aufenthaltes eine Aufenthaltsverlängerung gewünscht, kann ihm aus Kapazitätsgründen vom Hotel ein anderes Zimmer als das, das von ihm bewohnt wird, angeboten werden.

5. Allgemeine Regelungen

5.1 Der Gast ist berechtigt den ihm zwecks Unterkunft zur Verfügung gestellten Raum mitsamt den Gemeinschaftsräumen der Pension zu nutzen und die mit der Unterkunft verbundenen Dienstleistungen zu beanspruchen.

5.2 Beim Einchecken erhält er die Schlüssel und hat die Schlüssel vor Verlust, Vernichtung oder Beschädigung zu schützen, darf diese keinen Dritten, die nicht direkt am Unterkunftsvertrag beteiligt sind, zugänglich machen. Im Falle von Schlüsselverlust hat der Gast den Verlust dem beauftragten Mitarbeiter des Unterkunftsgebers anzuzeigen. Bei Schlüsselverlust hat der Gast dem Unterkunftsgeber eine Bearbeitungsgebühr für die Austauschkosten in der Höhe von 300,- CZK zu zahlen.

5.3 Durch das Einchecken in die Pension versichert der Gast, dass er mit der Unterkunftsordnung in Kenntnis gesetzt wurde, diese verstanden hat und beachten wird, wobei er dies mit seiner Unterschrift in der Registerkarte nach der Ankunft in der Pension zu bestätigen hat. Wird diese von ihm verletzt, ist der Unterkunftsgeber berechtigt von der gebuchten Unterkunft vor Ablauf der vereinbarten Zeit zurückzutreten, ohne das sich für ihn daraus Schadenersatzansprüche gegenüber dem Gast ergeben.

5.4 Der Gast ist verpflichtet:
• nach Ankunft den Unterkunftspreis entsprechend geltender Preisliste (bestätigter Buchung) zu zahlen.
• für Sauberkeit in allen zur Gewährung von Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten zu sorgen.
• die Einrichtung in allen zur Gewährung von Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten vor Schäden zu schützen.
• ohne unnötigen Verzug sämtliche Beschädigungen und Schäden anzuzeigen, die vom Gast oder der mit ihm gemeinsam untergebrachten Personen im Pensionsbereich verursacht wurden.
• in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr alle Betätigungen zu unterlassen, welche durch laute Geräusche Dritte zu stören geeignet sind.
• beim Verlassen des Zimmers im Zimmer alle Wasserhähne zuzudrehen, das Licht auszuschalten, alle Elektrogeräte auszuschalten, die während der Abwesenheit des Gastes nicht benutzt werden und die Fenster zu schließen.
• beim Check-out dem beauftragten Mitarbeiter des Unterkunftsgebers die Schlüssel abzugeben.

5.5 Ohne Zustimmung des Unterkunftsgebers darf der Gast:

• in den zur Gewährung von Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten keine wesentlichen Änderungen (Möbel neu gestalten, Einrichtung verschieben etc.) durchführen.
• aus den zur Gewährung von Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten keine Einrichtungsgegenstände und Geräte mitnehmen.
• in den zur Gewährung von Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten keine eigenen Geräte benutzen, mit Ausnahme von Kleingeräten, die vom Gast zur Körperhygiene und für Büroarbeiten benutzt werden,
• die zur Gewährung von Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten keinem Dritten überlassen.
• in den zur Gewährung von Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten keine Besuche empfangen, alle Besuche sind dem beauftragten Mitarbeiter im Restaurant anzuzeigen und sind nur in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr möglich, außerhalb dieser Zeiten steht den Gästen für Besuche der öffentliche Bereich unserer Pension zur Verfügung.
• die Hausadresse und die zur Gewährung von Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten als seinen Unternehmensstandort angeben.
• ich den Pensionsbereich Hunde oder andere Kleintiere mitzubringen. In der Pension ist keine Unterbringung von Tieren möglich.

5.6 Dem Gast ist es in den zur Gewährung von Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten untersagt:
• Waffen, Munition oder Sprengstoffe bei sich zu führen oder diese in einem Zustand in seinem Besitz zu führen, der ihren sofortigen Einsatz ermöglicht.
• Betäubungsmittel und Gifte herzustellen oder bei sich zu führen, sofern sie dem Gast nicht in Medikamentenform vom Arzt verordnet wurden.
• zu rauchen – das Rauchverbot gilt auf dem gesamten Gelände der Pension (samt Restaurant)
• offenes Feuer zu benutzen.
• im Hotel und in unmittelbarer Hotelnähe Sprengstoffe (Böller) zu benutzen.

5.7 Weitere allgemeine Regelungen:
• Der Gast hat dem Personal der Pension das Betreten des Zimmers zum Zwecke deren Aufgabenerfüllung (Zimmerreinigung, Service etc.) zu ermöglichen. Die Zimmer werden alle 7 Tage gereinigt. Im Bedarfsfall darf der Gast jederzeit das Personal um eine über diesen Regelrahmen hinausgehende Reinigung bitten. Der Gast ist weiter berechtigt jederzeit während seines Aufenthaltes beim Personal der Pension den Wechsel der Handtücher (maximal jedoch alle 2 Tage) und die Auffüllung von Toilettenpapier etc. beanspruchen.
• Das Frühstückbuffet steht von 8 bis 10 Uhr im Restaurant Daniela zur Verfügung. Das Frühstückbuffet wird um 9.30 Uhr das letzte Mal aufgefüllt.
• Dienstleistungen im Wellness-Bereich werden gesondert berechnet. Es ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung erforderlich, die Termine sind im Voraus mit dem Personal im Restaurant der Pension Daniela zu vereinbaren.
• Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Gastes wird von der Pension ärztliche Hilfe verständigt ggf. ein Transport ins Krankenhaus bestellt, die dadurch entstandenen Kosten trägt der Gast.
• Aus Sicherheitsgründen und gesellschaftlichen Gründen sollten sich Kinder unter 12 Jahren nicht alleine im Zimmer oder in anderen Räumen im Hotelbereich ohne Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
• Der Gast darf keine Sportgeräte und Trainingsgeräte, für deren Lagerung ein gesonderter Raum zur Verfügung gestellt wurde (= Schiabstellraum, Fahrradabstellraum) mit aufs Zimmer nehmen.
• Der Gast darf keine eigenen Lebensmittel und Getränke in den Restaurant-Bereich und in die anliegenden Bereiche mitbringen
• Die vom Gast im Restaurant konsumieren Waren hat der Gast jeweils am Abend vor dem Verlassen des Restaurants zu bezahlen
• Der Gast ist berechtigt eventuelle Mängel erbrachter Dienstleistungen zu reklamieren. Die Reklamation hat umgehend ohne unnötigen Verzug zu erfolgen, damit möglichst vor Ort für Besserung gesorgt werden kann, spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Um den Reklamationsvorgang zu beschleunigen, sollte der Gast bei Reklamation einen Beleg (Quittung/Rechnung) vorlegen. Sofern dies die Beschaffenheit der reklamierten Dienstleistung erfordert, ist auch die reklamierte Sache vorzulegen.
• Bei Dienstleistungen für die Unterkunft ist der Gast berechtigt die Beseitigung von auftretenden Mängeln, die die Funktionsfähigkeit und die Zimmerausstattung betreffen, zu verlangen. Kann der Mangel nicht behoben werden, wird eine Ersatzdienstleistung gewährt. Kann keine Ersatzleistung erbracht werden, ist ein Preisnachlass auf die Dienstleistung zu gewähren.
• Bei mangelhafter Qualität, Gewicht, Getränkevolumen, Temperatur oder Preis, ist der Gast bei Dienstleistungen für die Verpflegung berechtigt eine kostenlose, ordnungsgemäße und rechtzeitige Mangelbeseitigung zu verlangen. Reklamationen, die die Qualität und Temperatur der Speisen und Getränke betreffen, hat der Gast nach dem Probieren sofort bei der Restaurantbedienung zu reklamieren. Reklamationen hinsichtlich der Maße und Gewichte hat der Gast vor der Konsumation geltend zu machen. Werden Lebensmittel und Speisen bemängelt, ist der Gast berechtigt direkt bei der Bedienung den Austausch oder Geld zu verlangen.
• Im Zusammenhang mit der Verordnung des Europäischen Parlaments (EU) Nr. 2000/13 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel – konkret über lose Lebensmittel und Getränke, in denen  Allergene enthalten sind, erteilt jedem Kunden auf Nachfrage diese Informationen die Bedienung in der Pension Daniela.

6. Haftung des Unterkunftsgebers für Sachen des Unterkunftsnehmers

6.1. Die Pension haftet nicht für die Wertsachen der Gäste in den Zimmern.

6.2 Wird dies vom Gast gewünscht, nimmt der Unterkunftsgeber von ihm Geld, Schmuck oder andere Wertsachen in Verwahrung entgegen. Handelt es sich um gefährliche Gegenstände oder wesentlich wertvolle oder übergroße Gegenstände, die der Beherbergungseinrichtung nicht zuzumuten sind, ist der Unterkunftsgeber berechtigt die Verwahrung abzulehnen. Dies betrifft insbesondere Geld und Gegenstände (Schmuck und andere Wertsachen) im Wert von mehr als 100 000,- CZK. Dem Unterkunftsgeber sind die Gegenstände in einem verschlossenen oder versiegelten Aufbewahrungsfach in Verwahrung zu übergeben. Der Gast hat die Verwahrung der Gegenstände ausschließlich mit den Pensionsinhabern zu vereinbaren.

6.3 Im Verlustfalle hat sich der Gast umgehend an die Rezeption zu wenden, damit von hier aus die Polizei verständigt werden kann.

6.4 Für den Verlust von Wertsachen, die nicht in den Safes deponiert oder dem beauftragten Mitarbeiter des Pension übergeben wurden, übernimmt die Pension keine Haftung.

6.5 Alle entstandenen Schäden und Beschädigungen hat der Gast unmittelbar nach deren Kenntnisnahme anzuzeigen. Zeigt der Kunde den Verlust, Vernichtung oder Beschädigung der Pension nicht ohne unnötigen Verzug und spätestens 15 Tage ab Kenntnisnahme des Schadens nicht an, erblischt der Haftungsanspruch.

6.6 Wird der Schaden durch den Gast oder seine Begleitpersonen verursacht, wird der Schaden nicht ersetzt.

7. Sicherheit, Schadenshaftung des Gastes

7.1 Der Gast hat sich mit den Sicherheitsregeln und den Evakuierungsstandards, die in allen Zimmern und auf den Gängen etc. ausgehängt sind und zur Einsicht zu Verfügung stehen, vertraut zu machen.

7.2 Der Gast hat während der Unterbringung Schäden an Freiheit, Leben, Gesundheit und Vermögen von Dritten vorzubeugen.

7.3 Verursacht der Gast durch sein eigenes Verschulden einen Schaden am Vermögen des Unterkunftsgebers, wird der verursachte Schaden in voller Höhe vom Gast beansprucht.

7.4 Alle in der Pension vom Kunden zurückgelassenen Gegenstände werden ihm nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Kunden und auf seine Kosten nachgesandt. In der Pension werden zurückgelassene Gegenstände 14 Tage lang aufbewahrt, danach werden diese, sofern es sich um ersichtlich wertvolle Sachen handelt, als Fundsachen bei der zuständigen Behörde abgegeben. Ist die Sache ersichtlich wertlos, behält sich die Pension das Recht vor nach Ablauf der Verwahrungsfrist die Sache zu vernichten.

7.5 Wurde dem Gast gegen Gebühr eine Parkmöglichkeit auf dem unbeaufsichtigten (videobewachten) Parkplatz bei der Pension zur Verfügung gestellt, kommen dadurch kein Verwahrungsvertrag oder sonstige ähnliche Vereinbarungen zustande, die einzige vertragsgemäße Verpflichtung des Unterkunftsgebers besteht in dieser Hinsicht darin dem Gast vorübergehend die Nutzung der Parkmöglichkeit zu ermöglichen. Der Unterkunftsgeber haftet nicht bei Entwendung oder Beschädigung eines auf diesem Parkplatz abgestellten und fahrenden Fahrzeuges, Verlust oder Beschädigung von  Fahrzeuginhalt und bei Schäden, die zum Nachteil von Personen und Tieren auf dem Parkplatzgelände verursacht werden, für Schäden in Folge von Zufallserscheinungen und höherer Gewalt und für Vandalismusschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

7.6 Im Krankheitsfall/Sterbefall ist der Unterkunftsgeber berechtigt von Angehörigen, Erben bzw. der Person, von der die Rechnung des Betroffenen übernommen wurde: den Ersatz aller eventuell anfallenden Arztkosten und Verfahrenskostens, der vor seinem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen und den Ersatz von Schäden an der Einrichtung und Ausstattung zu verlangen.

7.7. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß GDPR finden Sie unter:

https://www.penziondaniela.eu/ochrana-osobnich-udaju.htm

 

8. Schutz personenbezogener Daten

8.1 Ihre Daten werden von uns zur Gewährung unserer Dienstleistungen verwendet und sollen insbesondere dazu dienen, die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern. Die Daten dürfen nur zu folgenden Zwecken verwendet und gespeichert werden: Buchführung, Rechnungslegung und Audit, Überprüfung von Kreditkarten und sonstigen Zahlungskarten, zu betrungsvorbeugenden Maßnahmen, zu Migrationsund Zollzwecken, Sicherheits- und Sicherungszwecken, Systemkontrollen, Instandhaltungen, Entwicklung und Entfaltung, Gesundheits- und Verwaltungszwecken und juristischen Zwecken, zu Zwecken von Statistik- und Marketinganalysen, außerdem dürfen diese von uns auch zur Kommunikation mit Ihnen aus verwaltungstechnischen und betriebstechnischen Gründen verwendet werden.

8.2 Mit der Gewährung Ihrer personenbezogenen Daten nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie Ihre Zustimmung dazu erteilen, dass die Pension Daniela und Pension Arnika Ihre personenbezogenen Daten entsprechend diesen Grundsätzen und den einschlägigen Gesetzes- und Rechtsvorschriften verarbeiten und dass diese Daten von den Mitarbeitern bzw. Dritten, die für uns diese Dienstleistungen gewährleisten, verwendet werden.

8.3 Die Zugänglichmachung von Daten Dritten kann für die Gewährleistung ordnungsgemäßer Erbringung von Dienstleistungen, Produkten und Informationen entsprechend Ihren Anforderungen notwendig sein. Deshalb kann es vorkommen, dass wir aus den vorstehend erwähnten Gründen Dritten, die für uns als Datenverarbeiter tätig sind, den Zugang zu Informationen ermöglichen.

8.4 Zum Schutz und zur sicheren Speicherung ihrer personenbezogenen Daten führen wir angemessene technische Maßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen durch um Ihre personenbezogenen Daten von unberechtigten Zugriffen, Missbrauch und Änderungen und vor unbefugten Vernichtungen zu schützen, im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit steht die sichere Datenübertragung personenbezogener Daten und Finanzdaten.

8.5 Wir bemühen uns unsere Websites so besucherfreundlich wie möglich zu gestalten. Deshalb kann es aus diesem Grund vorkommen, dass wir Ihre Daten zur Durchführung von Analysen zur Qualitätsverbesserung, Entwicklung von Dienstleistungen und Verbesserung der Besucherfreundlichkeit unserer Websites, zur Erfolgsmessung unserer Werbekampagnen oder der nachfrageorientierten Anpassung unserer Dienstleistungen verwenden. Es kann vorkommen, dass wir zu diesen Zwecken Informationen, die keine persönliche Identifizierung Ihrer Person ermöglichen, z. B. unter anderem anonyme demographische Daten oder on-line Verhaltensmustern, unseren Vertragspartnern (z.B. Dritten Dienstleistungsanbietern) gewähren. Die Daten werden ausschließlich als Gesamtdaten in nicht identifizierbarer Form übermittelt, die keine persönliche Zuordnung ermöglicht.

8.6 Nach Kontaktaufnahme mit unserem Mitarbeiter behalten wir uns das Recht vor Ihnen Newsletter, Geschäftsmitteilungen, aktuelle Meldungen, Einladungen zu Events etc. zu versenden. Mit dem Ausfüllen unseres Online-Reservierungsformulars auf unseren Websites oder der Versendung Ihrer Unterkunftsnachfrage erklären Sie Ihre Zustimmung – nach Kenntnisnahme entsprechender Informationen zur Datenverarbeitung – zur Direkt-Marketing-Kommunikation mitsamt Direktmarketing und zu Versendung von Sonderangeboten des Hotels. Zum Zwecke der Versendung solcher Mitteilungen des Direktmarketings/Sonderangeboten werden von uns Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse verarbeitet.

8.7 Diese Zustimmung ist freiwillig, Abmeldungen sind jederzeit ohne Angabe von Gründen unter der EMail-Adresse daniela@penziondaniela.eu möglich. Die in dieser Unterkunftsordnung nicht ausdrücklich geregelten Rechtsverhältnisse und Angelegenheiten richten sich nach den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik und weiteren betriebsinternen Vorschriften des Hotels. Die Pensionsleitung freut sich über alle Verbesserungsvorschläge der Gäste, Ihre Wünsche und Anregungen können persönlich oder per E-Mail (daniela@penziondaniela.eu) erfolgen.

9. Verbraucherschutz:

Hiermit stellen wir Ihnen vor dem Abschluss des Unterkunftsvertrages folgende vollständige Informationen im Sinne der Bestimmungen § 1811 und § 1820 des Gesetzes Nr. 89/2012 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, in geltender Fassung (nachstehend nur „Bürgerliches Gesetzbuch" genannt). Pension Daniela und Pension Arnika stellen als Unterkunftsgeber ihren untergebrachten Gästen folgende Informationen zur Verfügung:
a) Identifikation und Kontaktdaten des Unterkunftsgebers: Profi Pohoda s.r.o, Příčná 57, 351 37 Luby, Id.-Nr.: 279 81 126, Umsatzsteuer-Nummer: CZ27981126, die Gesellschaft ist in dem vom Bezirksgericht in Plzeň geführten Handelsregister im Teil C, Einlage 19932 eingetragen, die Gewerbeberechtigung wurde vom Stadtamt Cheb, Gemeindegewerbeamt unter dem Aktenzeichen 0033/2012/CH erteilt, E-Zustellungen: daniela@penziondaniela.eu, Telefonnummer: +420 702 200 300
b) Hauptgegenstand der Gewerbetätigkeit des Unterkunftsgebers: Produktion, Handel und Leistungen, die nicht in den Anhängen 1 bis 3 des Gewerbegesetzes aufgeführt sind, Gastgewerbe, Verkauf von Gärspiritus, Konsumspiritus und Spirituosen
c) Bezeichnung der Dienstleistungen: der Unterkunftsgeber hat den untergebrachten Gäste entsprechend den Bedingungen des Unterkunftsvertrages Unterkunft zu gewähren; das Gastgewerbe des Unterkunftsgebers beinhaltet die Vorbereitung und den Vertrieb von Speisen, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind
d) Dienstleistungspreise: Der Gesamtpreis der erbrachten Dienstleistung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Im Preis sind sämtliche Steuern und Abgaben enthalten.
e) Zahlungsbedingungen und Leistungsform: der Unterkunftsnehmer hat alle im Unterkunftsvertrag vereinbarten Zahlungen in bar zu bezahlen oder auf das Bankkonto des Unterkunftsgebers zu überweisen – die Kontonummer und das variable Symbol teilt der Unterkunftsgeber dem Unterkunftsnehmer schriftlich mit;
f) Kosten der Fernkommunikationsmittel: Die Kosten anfallender Fernkommunikationsmittel werden von den jeweiligen Anbietern dieser Fernkommunikationsmittel bestimmt, diese Kosten weichen nicht vom Grundsatz ab;
g) Angabe über die Existenz, die Weise sowie Bedingungen der außergerichtlichen Erledigung von Beschwerden der Verbraucher einschließlich einer Angabe darüber, ob man sich mit der Beschwerde an die Organe der staatlichen Aufsicht wenden kann. Der untergebrachte Gast ist berechtigt einen Antrag auf außergerichtliche Erledigung von Streitigkeiten bei der mit außergerichtlicher Erledigung von Verbraucherangelegenheiten beauftragten Behörde, der Tschechischen Handelsinspektion, zu stellen:

Česká obchodní inspekce (Tschechische Handelsinspektion)
Ústřední inspektorát - oddělení ADR (Zentralinspektorat – Außergerichtliche Streitabteilung für
Verbraucherangelegenheiten)
Štěpánská 15
120 00 Praha 2
E-Mail: adr@coi.cz
Web: adr.coi.cz "

Die Tschechische Handelsinspektion ist eine Aufsichtsbehörde, ihre Aufgabe ist die Aufsicht im Bereich des Verbraucherschutzes im Sinne des Gesetzes Nr. 64/1986 GBl., über die Tschechische Handelsinspektion, im Wortlaut der späteren Änderungen, und weiterer Rechtsvorschriften. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Tschechischen Handelsinspektion (České obchodní inspekce) unter: www.coi.cz.
h) gemäß § 1837 lit. j) des Bürgerlichen Gesetzbuches können die untergebrachten Gäste als Verbraucher nicht vom Unterkunftsvertrag zurücktreten, wenn der Unterkunftsgeber diese Leistungen in einem festgelegten Termin erbringt.
i) Bezeichnung des Mitgliedsstaates oder der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren Rechtsvorschriften der zwischen dem Unterkunftsgeber und dem Unterkunftsnehmer geschlossene Unterkunftsvertrag als Grundlage nimmt: Tschechische Republik;
j) Angabe über die Sprache, in der der Unterkunftsnehmer mit dem Unterkunftsgeber während der Dauer des Unterkunftsvertrages handeln wird und in der er den Unterkunftsnehmern die Vertragsbedingungen und weitere Angaben mitteilt: tschechische Sprache; Diese Unterkunftsordnung tritt nach Aktualisierung am 01.02. 2016 in Kraft.

 

Bewerbungsformular

© Všechna práva vyhrazena Profi Pohoda s.r.o. - Penzion Daniela a Arnika Boží Dar

webdesign